Benutzerordnung „B-34“
- Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b 34 ist nur mit einem regulär gezahlten
Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen
Preislisten. - Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der
Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die
jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat. - In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht
übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom
Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die
Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern
ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken aus größeren
Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpfichtet, sich beim Personal über weitergehende
Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu
informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei
Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. - Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter direkter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspficht
befugtermaßen ausübt, die Boulderwände in der Anlage benutzen.
4.1 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung
der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspfichtigen nach Vorlage einer entsprechenden
schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die
Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b 34 aus oder können
auf unserer Homepage: www.b34.de herunter geladen werden.
4.2 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der
Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der
Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein.
Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b 34 die
Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die
Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet
sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden. - Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu
unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit
zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden
könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. - Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit
unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen
gefährden oder verletzen. Das b 34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten
Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden. - Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der
gesamten Anlage verboten. - Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich
bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie
sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen. - Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitter der Anlage ist nicht gestattet.
- Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
- Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen
nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in
Strümpfen betreten werden. - Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder
beseitigt werden. - Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen