Benutzerordnung „B-34“
1. Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b 34 ist nur mit einem regulär gezahlten Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten.
2. Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.
3. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken aus größeren Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpfichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspficht befugtermaßen ausübt, die Boulderwände in der Anlage benutzen.
4.1 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b34 aus oder können auf unserer Homepage: www.b34.de heruntergeladen werden.
4.2 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b34 die Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.
5. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Das b34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden.
7. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten.
8. Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen.
9. Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitter der Anlage ist nicht gestattet.
10. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
11. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in Strümpfen betreten werden.
12. Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
13. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werden.
14. Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
15. Auf Garderobe und mitgebracht Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
16. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
17. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
18. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im b34 benutzt werden.
19. Das Hausrecht über das b34 übt die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG und die Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
20. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Fa. J.B.Prinstner dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co.KG darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
21. Der/die Benutzerin bestätigt per Unterschrift, dass die Benutzungsordnung in vollem Umfang akzeptiert wird.
22. Der/die Benutzer(in) wurde darauf hingewiesen, dass der Boulderbereich videoüberwacht ist. Bei Veranstaltungen können Fotos/Videos gemacht und veröffentlicht werden.
23. Kurse und Trainings
Nutzer der Boulderhalle haben die Möglichkeit, Kurse und Trainings aus dem Angebot auf
www.b-34.de zu buchen. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt per E-Mail. Für Buchungen und Fragen: info@b-34.de
(3) Zur Anmeldung und Reservierung eines Kursplatzes erhalten die Kursteilnehmer einen Link zum Onlineshop und können den Kurs online kaufen. Eine Zahlung (Vorkasse) ist per Paypal oder Kreditkarte möglich. Der Nutzer erhält eine verbindliche Buchungsbestätigung. Sollte aus organisatorischen Gründen eine andere Bezahlung erfolgen, erhalten die Kursteilnehmer darüber eine entsprechende Information.
(4) Der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen der Kurse ergeben sich aus den jeweiligen Beschreibungen der Kurse. Nutzungsbedingungen sind bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.
(5) Betreuung der Kursteilnehmer: Die Kursteilnehmer zwischen 5 und 8 Jahren müssen von einer Bezugsperson / Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die Betreuungsperson nimmt nicht an dem Kurs teil, muss aber die gesamte Kurszeit anwesend sein.
(6) Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen einer festgelegten Mindestanmeldezahl zu Beginn des Kurses. Bei Nichterreichen dieser Mindestanmeldezahl behalten wir uns vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage erfolgt schriftlich per E-Mail oder telefonisch.
(7) Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Telefonische Stornierungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Erfolgt ein Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich eine Umbuchung kann erfolgen insofern der entsprechende Kurs weiter angeboten wird.
(8) Versäumte Termine sind aus organisatorischen Gründen nicht nachhol- oder umbuchbar und eine Auszahlung der Gebühr ist in diesem Fall ebenfalls nicht möglich.
24. Der/die Benutzerin willigt mit der Angabe seiner/ihrer E-Mail-Adresse ein, unseren Newsletter mit Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu empfangen. Gegen diese Erklärung kann jederzeit kostenlos schriftlich widersprochen werden.
25. DSGVO: Zur Erfüllung des Vertrags ist die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG berechtigt, die personenbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
J. B. Prinstner GmbH & Co. KG,
September 2024
