Nutzungsbedingungen

Benutzerordnung „B-34“

  1. Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b 34 ist nur mit einem regulär gezahlten
    Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen
    Preislisten.
  2. Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der
    Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die
    jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.
  3. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht
    übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom
    Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die
    Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern
    ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken aus größeren
    Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpfichtet, sich beim Personal über weitergehende
    Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu
    informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei
    Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
  4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter direkter Aufsicht eines
    Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspficht
    befugtermaßen ausübt, die Boulderwände in der Anlage benutzen.
    4.1 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung
    der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspfichtigen nach Vorlage einer entsprechenden
    schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die
    Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b 34 aus oder können
    auf unserer Homepage: www.b34.de herunter geladen werden.
    4.2 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der
    Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der
    Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein.
    Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b 34 die
    Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die
    Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet
    sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.
  5. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu
    unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit
    zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden
    könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
  6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit
    unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen
    gefährden oder verletzen. Das b 34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten
    Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden.
  7. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der
    gesamten Anlage verboten.
  8. Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich
    bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie
    sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen.
  9. Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitter der Anlage ist nicht gestattet.
  10. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
  11. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen
    nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in
    Strümpfen betreten werden.
  12. Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder
    beseitigt werden.
  13. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen