Benutzungsordnung

Benutzerordnung „B-34“

1.Das Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des b 34 ist nur mit einem regulär gezahlten

Eintritt gestattet. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen
Preislisten.

2. Die Benutzung der Anlage b34 in Beilngries erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der
Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die
jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.

3. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht
übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom
Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die
Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern
ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken aus größeren
Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpfichtet, sich beim Personal über weitergehende
Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu
informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei
Unfällen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.

4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter direkter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspficht
befugtermaßen ausübt, die Boulderwände in der Anlage benutzen.

4.1 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung
der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspfichtigen nach Vorlage einer entsprechenden
schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die
Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im b 34 aus oder können
auf unserer Homepage: www.b34.de herunter geladen werden.

4.2 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen Leiter/Leiterinnen der
Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der
Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiterinnen müssen volljährig sein.
Minderjährige Teilnehmer müssen beim erstmaligen Besuch des b 34 die
Einverständniserklärung für Minderjährige vollständig ausgefüllt an der Kasse abgeben. Die
Namen der Gruppenmitglieder müssen auf der Rückseite einer Benutzerordnung aufgelistet
sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.

5. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu
unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit
zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden
könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit
unvorhersehbar lockern und brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen
gefährden oder verletzen. Das b 34 übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten
Griffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Personal unverzüglich zu melden.

7. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der
gesamten Anlage verboten.

8. Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf der Galerie zu wahren. Der Benutzer muss sich
bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der Galerie
sollte mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen.

9. Ein Ausstieg am Pfeiler in der Mitter der Anlage ist nicht gestattet.

10. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.

11. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen
nur im Bistrobereich verwendet werden. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder in
Strümpfen betreten werden.

12. Tritte, Griffe und Griffvolumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder
beseitigt werden.

13. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen
Abfallbehälter zu werden.

14. Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal
unverzüglich mitgeteilt werden.

15. Auf Garderobe und mitgebracht Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder
Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren
Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

16. Der Entleiher ist verpfichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. der
Entleiher ist verpfichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

17. Der Entleiher ist verpfichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind
sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt
Schadenersatz zu verlangen.

18. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im b34 benutzt
werden.

19. Das Hausrecht über das b34 übt die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG und die Bevollmächtigten
aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

20. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Fa. J.B.Prinstner dauernd oder auf Zeit
von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Fa. J.B.Prinstner GmbH &
Co.KG darüber hinausgehende Anspruche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

21. Der/die Benutzerin bestätigt mir seiner/ihrer Unterschrift, dass die Benutzungsordnung in vollem
Umfang akzeptiert wird.

22. Der/die Benutzer(in) wurde darauf hingewiesen, dass der Boulderbereich videoüberwacht ist. Bei
Veranstaltungen können Fotos/Videos gemacht und veröffentlicht werden.

23. Der/die Benutzerin willigt mit der Angabe seiner/ihrer E-Mail Adresse ein, unseren Newsletter mit
Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu empfangen. Gegen diese Erklärung kann
jederzeit kostenlos schriftlich widersprochen werden.

24. DSGVO: Zur Erfüllung des Vertrags ist die Fa. J.B.Prinstner GmbH & Co. KG berechtigt, die
personenbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu
verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses
Vertrages auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

J. B. Prinstner GmbH & Co. KG,
Mai 2018